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Pumuckl darf doch heiraten

Pumuckl darf doch heiraten

Das Landgericht München hat entschieden dass der Kobold Pumuckl eine Freundin haben und heiraten darf. Die Autorin Ellis Kaut die Pumuckl erfunden hat, reichte gegen die Zeichnerin Barbara von Johnson eine Zivilklage ein weil diese das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt haben soll. Nach Angaben vo n Ellis Kaut ist der Pumuckl ein Nachfahre der Klaubauter also ein Geistwesen und hat demnach kein ausgeprägtes Geschlecht also darf keine Freundin haben. Mit der gerichtlichen Entscheidung darf Barbara von Johnson nun bei einem Malwettbewerb eine Freundin malen lassen.

Vor rund 42 Jahren hatte die Zeichnerin den Kobold im Auftrag von Ellis Kaut gezeichnet und seit diesen Zeitpunkt kam es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,484666,00.html

Geschrieben unter: Kino und DVD — Schreibschrift @ 2:14

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