Wegen iTunes-Geschenkkarten verklagt<!– /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:”"; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:”Times New Roman”; mso-fareast-font-family:”Times New Roman”;} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} –> Bei einem Bezirksgericht in St. Louis hat ein Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Illinois eine Sammelklage gegen Apple eingereicht. Daniel und Barbara Owens werfen dem Unternehmen vor, mit Marketing und Verkauf von iTunes-Geschenkkarten gegen Verbraucherschutzgesetze und Kaufverträge zu verstoßen. Laut eigenen Angaben haben die Owens ab März 2008 bei Einzelhändlern wie Wal-Mart mehrere iTunes Geschenkkarten im Wert zwischen 15 und 25 Dollar gekauft, auf denen ein Preis von 0,99 Dollar je Song aufgedruckt ist. Apple hatte im April 2009 die Preisstruktur des iTunes Store geändert und Lieder nicht mehr nur zu einem festen Preis von 0,99 Dollar, sondern auch zu 0,69 und 1,29 Dollar angeboten. Auch nach diesem Termin habe das Unternehmen Geschenkkarten mit der alten Preisinformation veräußert und für Songs, die unter die Preiserhöhung fallen, nicht die versprochenen 0,99 Dollar sondern 1,29 Dollar vom Guthaben abgezogen. Mit ihrer Klage fordern sie Schadenersatz in Höhe von 0,30 Dollar für jedes Lied, den Apple für 1,29 Dollar veräußert hat. Den Klägern nach soll sich daraus ein Betrag von über 5 Millionen Dollar ergeben. |
Wegen iTunes-Geschenkkarten verklagt


